Cybersecurity
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Schutz von Information und Operational Technology

SEW-EURODRIVE betreibt ein zertifiziertes Information Security Management System nach ISO/IEC 27001, die die Sicherheit der Daten gewährleisten. Im Einklang mit der NIS-2-Direktive wurden umfassende OT-Security-Maßnahmen implementiert, um die Sicherheit und Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Resilienz gegen Cyberangriffe zu erhöhen und die Kontinuität der Geschäftsprozesse zu sichern.

Datenschutz in der Kundenbetreuung

Im Rahmen der Kundenbetreuung verarbeiten wir personenbezogene Daten der Beschäftigten unserer Kunden. SEW-EURODRIVE hält daher geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor, um hierbei die Datenschutzrechte der Beschäftigten zu schützen.

Product Security Management - PSM

Für Produkte, Applikationen und Systemlösungen gelten bei SEW-EURODRIVE auch im Bereich der Product Security höchste Qualitätsanforderungen. Damit diese über die gesamte Lebensdauer der Produkte hinweg sichergestellt werden können, haben wir unter anderem zur Meldung von Sicherheitsvorfällen oder sicherheitsrelevanten Anfragen ein zentrales Postfach sowie ein Kontaktformular eingerichtet.

Bekannt werdende Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle werden über unser zentrales CERT-Team für alle Produkte von SEW-EURODRIVE mit digitalen Elementen behandelt. Resultierende Updates oder anderweitige Security-Empfehlungen zur Risikominimierung veröffentlicht SEW-EURODRIVE in Form von Security Advisories. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich in einen Newsletter einzutragen, über den wir automatisch Informationen zu neuen und aktualisierten Security Advisories unseren Produkten versenden.

Das von SEW-EURODRIVE eingeführte Product Security Management wurde bereits 2021 vom TÜV NORD gemäß der IEC 62443-4-1 erfolgreich zertifiziert.

NIS-2-Richtlinie
EU-Richtlinie für Netzwerk- und Information-Security (EU) 2022/2555

Die NIS-2-Richtlinie wurde am 27.12.2022 veröffentlicht und sollte bis 17.10.2024 in den Staaten der EU in nationale Gesetze überführt werden. Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz wird zum Ende 2025 erwartet, andere Staaten der EU haben die NIS-2-Richtlinie bereits in ihr nationales Gesetz überführt. Mit der NIS-2-Richtlinie soll ein einheitliches hohes Cybersicherheitsniveau in der EU erreicht werden.

Für die Gesellschaft kritische und wichtige Einrichtungen (Betriebe) müssen technische und organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Cyberresilienz zur Sicherstellung der Business-Continuity einführen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ein Risikomanagement
  • Benennung von Zuständigkeiten
  • Meldepflichten im Falle von Security-Vorfällen an Behörden
  • Pflicht zur Unterrichtung von Dienstempfängern bei erheblichen Sicherheitsvorfällen 
  • Registrierungs- und Nachweispflichten
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Radio Equipment Directive (RED)
Die Verordnung 2014/53/EU wurde erweitert mit dem Delegated Act und ist seit 01.08.2025 verpflichtend.

Die EU-Richtlinie für Funkanlagen RED (Radio Equipment Directive) legt die Anforderungen an elektronische Geräte mit Funkschnittstellen in der EU fest. Mit Wirkung ab 01.08.2025 wurde die RED durch einen Delegated Act um Cyber-Sicherheitsanforderungen gesetzlich verpflichtend erweitert. Das Einhalten der RED wird formal in der Konformitätserklärung bestätigt. Produkte, die die Security-Anforderungen der erweiterten RED nicht erfüllen, dürfen ab dem 1.8.2025 nicht mehr in der EU und im EWR in Verkehr gebracht werden.

  • Die RED-Richtlinie gilt für alle elektrischen und elektronischen Geräte, die Funkwellen nutzen. Diese Geräte müssen unter anderem strenge Anforderungen in Bezug auf elektrische Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die effiziente Nutzung des Funkspektrums erfüllen.
  • Die erweiterte RED erfordert zusätzlich zum Beispiel:
    • Vermeidung von Unterbrechungen der Netzfunktionen
    • Verhinderung von digitalem Betrug
    • Schutz personenbezogener Daten
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Maschinenverordnung (MVO)
Die Verordnung (EU) 2023/1230 löst am 20.1.2027 übergangslos die Maschinenrichtlinie ab.

Die EU-Verordnung wurde im Juli 2023 veröffentlicht und ist nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten ab Mitte Januar 2027 für alle EU-Staaten verbindlich. Das Einhalten der MVO wird formal in der Konformitätserklärung bestätigt. Maschinen, die die Anforderungen der neuen MVO nicht erfüllen, dürfen ab dem 20.01.2027 nicht mehr in der EU und im EWR in Verkehr gebracht werden.

  • Die Maschinenverordnung (MVO) stellt wie die Maschinenrichtlinie (MRL) grundlegende Anforderungen an Maschinenhersteller in Bezug auf Funktionale Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie betrifft Konstruktion und elektrische Sicherheit, stellt Anforderungen bezüglich Lärmbelästigung und Ergonomie, fordert bestimmte technische Unterlagen zur Konformität und nennt erforderliche Benutzerinformationen z. B. in der Betriebsanleitung.
  • Anders als die MRL macht die MVO Security zur Herstellerpflicht. Das bedeutet unter anderem:
    • Verbindungen mit anderen Geräten dürfen nicht zu Gefährdungen führen.
    • Sicherheitsfunktionen (Funktionale Sicherheit) dürfen nicht beeinträchtigt werden.
    • Zugriffe müssen gespeichert werden (Logging).
    • Unberechtigter Zugriff auf eine Maschine muss verhindert werden.
    • Software, die die Funktionale Sicherheit beeinflusst, ist mit zu betrachten.
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Cyber Resilience Act (CRA)
Die Verordnung (EU) 2024/2847 ist verbindlich ab 11.12.2027.

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist die erste europäische Verordnung, die ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte festlegt, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Das Einhalten des CRA wird formal in der Konformitätserklärung bestätigt. Produkte, die den CRA nicht erfüllen, dürfen ab dem 11.12.2027 nicht mehr in der EU und im EWR in Verkehr gebracht werden.

  • Der CRA betrifft alle Produkte mit digitalen Elementen, die direkt, logisch oder physisch mit dem Netz oder mit anderen Produkten über Kommunikationsverbindungen verbunden sein können, und Software.
  • Der CRA definiert technische Mindestanforderungen bezüglich der Cyber-Security.
  • Der CRA verlangt zudem die Einhaltung prozessualer Pflichten, zum Beispiel:
    • Erstellen einer Bedrohungs- und Risiko-Analyse (TRA)
    • Befolgen von Security-Prinzipien bei der Entwicklung
    • Bereitstellen von Security-Hinweisen in der Dokumentation
    • Regelmäßige Security-Analyse
    • Melden von Schwachstellen und Bereitstellen von Updates
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Der EU Data Act (2023/2854) ist verbindlich seit 12.09.2025

Die europäische Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Kurzform "Data Act") hat zum Ziel, die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern von vernetzten Produkten und Diensten zu stärken. Außerdem soll der einheitliche Rechtsrahmen den Datenaustausch zwischen Unternehmen in der EU fördern und neue Möglichkeiten für datenbasierte Geschäftsmodelle eröffnen.

  • Betroffen sind Produkte und Dienstleistungen, die selbst aktiv Daten aus dem Betreibernetz „nach außen“ senden können, um das Sammeln und Auswerten dieser Daten Informationen über zentrale Stellen und Dienste anbieten zu können.
  • Nicht vom Data Act erfasst sind lokal vernetzte Produkte wie Antriebe von SEW-EURODRIVE, die nur auf Anfrage von Steuerungen oder Engineering-Stationen Daten an diese zurückmelden.
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Als Pionier der Antriebstechnik integrieren wir Security by Design in alle unsere Lösungen und Produkte und begleiten unsere Kunden als kompetenter Partner durch die sichere digitale Transformation.
Dr. Hans Krattenmacher
Geschäftsführer Innovation Mechatronik

Sie fragen, wir antworten

Angesichts bestehender und kommender Verordnungen der EU und der Fülle der Anforderungen steigt bei Anlagenherstellern und -betreibern die Ratlosigkeit. Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengestellt, die unsere Kunden uns tagtäglich stellen.

Leider unterscheidet die deutsche Sprache nicht zwischen Security und Safety. Dabei ist Unterschied der Bedeutung im Englischen elementar: Safety bezeichnet alle Maßnahmen zur Vermeidung von unabsichtlich auftretenden Gefahren. Um diesen Aspekt der Sicherheit kümmert sich je nach Applikation die passende Sicherheitstechnik bzw. "Functional Safety" in unseren Produkten und Systemlösungen. Security schützt dagegen vor böswilligen und kriminellen Angriffen auf Unternehmen und ihre Leistungen.

Product Security ist ein Zustand, in dem eine Automatisierungs- oder Steuerungslösung vor unbefugtem Zugriff sowie vor unbeabsichtigten oder absichtlichen Änderungen, Verlusten oder Zerstörung geschützt ist. Security umfasst sowohl den Schutz vor digitalen Bedrohungen (Cybersecurity) als auch vor physischen Gefahren (physische Sicherheit). Die EU hat hier entsprechende Richtlinien festgelegt (siehe oben), die entweder verbindlich sind, oder in naher Zukunft verpflichtend werden.

Wenn Sie Hersteller von Produkten, Maschinen und Anlagen sind, die vernetzt sind, untereinander Daten austauschen oder Funkwellen aussenden, müssen Sie die geltenden regulatorischen Anforderungen erfüllen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheitsrisiken für Nutzer, Betreiber und Dritte zu minimieren.

Das Product Security Management von SEW-EURODRIVE wurde vom TÜV NORD gemäß der IEC 62443-4-1 erfolgreich zertifiziert. Es trägt mit Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen vor Cyberbedrohungen entlang des gesamten Produktlebenszyklus bei – von der Entwicklung über die Produktion bis hin zum Einsatz bei unseren Kunden.

SEW-EURODRIVE sorgt mit Product-Security-Maßnahmen für den Schutz seiner Produkte, Lösungen und Dienstleistungen vor Cyberbedrohungen. Das gilt entlang des gesamten Lebenszyklus unserer Produkte und Leistungen. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Ein wichtiges Element dabei stellt die Einrichtung unseres zentralen, internationalen CERT-Teams dar, welches Meldungen von Schwachstellen entgegen nimmt, analysiert und bearbeitet.

Neben den in der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Ländergesellschaften der SEW-EURODRIVE gelten die oben genannten EU-Richtlinien auch für die Tochtergesellschaften SEW-PowerSystems GmbH (Wangen im Allgäu) und CABA-BLIND Antriebsaggregate GmbH (Neuried). Unser internationales CERT-Team nimmt hierfür die zentrale Rolle ein, zu informieren und Meldungen entgegenzunehmen.

Inwieweit sind unsere Produkte, Lösungen und Services von den oben genannten EU-Regulierungen betroffen?

Hinweis:
Von den genannten EU-Richtlinien und Verordnungen unberührt sind bereits ausgelieferte Geräte, Systemlösungen, Ersatzteile sowie Reparaturen.

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