Ob lesbare PDF-Rechnung mit integrierten XML-Daten, vollständig strukturierte XRechnung oder automatisierter Austausch über Peppol – SEW‑EURODRIVE unterstützt die gängigen Standards für eine moderne und effiziente Rechnungsverarbeitung.
SEW-EURODRIVE bietet Rechnungen in standardisierten E-Rechnungsformaten an. Wählen Sie flexibel das passende Format und den optimalen Übertragungsweg für Ihre Systemlandschaft.
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD verbindet ein lesbares PDF mit strukturierten XML-Daten in einer Datei. So können Rechnungen sowohl manuell geprüft als auch automatisiert in ERP-Systemen verarbeitet werden. Je nach verwendetem Profil kann ZUGFeRD die europäische Norm EN 16931 erfüllen. Das Profil ZUGFeRD EN 16931 entspricht dieser Norm vollständig. Dieses Profil stellen wir bereit.
Was ist eine XRechnung?
Die XRechnung ist ein XML-basiertes Format für elektronische Rechnungen. Alle Rechnungsdaten werden strukturiert übertragen und können direkt in ERP- oder Finanzsystemen verarbeitet werden. Im Gegensatz zu ZUGFeRD enthält die XRechnung keine PDF-Darstellung der Rechnung. Die XRechnung ist eine deutsche Ausprägung der europäischen Norm EN 16931 und erfüllt deren Anforderungen.
Was ist Peppol BIS Billing?
Peppol BIS Billing ist ein XML-basiertes Format für elektronische Rechnungen und wird für den standardisierten Austausch über das Peppol-Netzwerk verwendet. Es basiert wie die XRechnung auf der europäischen Norm EN 16931 und ermöglicht die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen. Die Übertragung erfolgt direkt und sicher von System zu System über das Peppol-Netzwerk.
Der Schutz Ihrer Rechnungsdaten hat für uns oberste Priorität. Alle bereitgestellten digitalen Übertragungsformate entsprechen den strengen Richtlinien der europäischen Norm EN 16931, erfüllen die gesetzlichen GoBD-Vorgaben für die digitale Rechnungsprüfung und sind vollkommen DSGVO-konform verschlüsselt.
Für den Empfang elektronischer Rechnungen entstehen unsererseits keine zusätzlichen Kosten. Ob auf Kundenseite Kosten anfallen, hängt von den eingesetzten Systemen sowie gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen interner Prozesse ab.
Ja. Sofern mehrere Übertragungswege angeboten werden, kann der gewünschte Übertragungsweg grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen, damit eine unterbrechungsfreie Zustellung gewährleistet werden kann. Wenden Sie sich hierzu bitte an de.businesspartner@sew-eurodrive.de .
Die von uns als E-Rechnung angebotenen strukturierten elektronischen Rechnungsformate erfüllen die Anforderungen des § 14 UStG. Die ordnungsgemäße Verarbeitung und Aufbewahrung der empfangenen Rechnungen nach den GoBD liegt in der Verantwortung des jeweiligen Rechnungsempfängers.
Für den bloßen Empfang einer E-Rechnung ist nicht zwingend eine spezielle Software erforderlich. Für die Anzeige, Prüfung, Verarbeitung und ordnungsgemäße Archivierung der strukturierten Rechnungsdaten kann jedoch eine geeignete Software erforderlich sein. Ob Anpassungen notwendig sind, hängt von Ihrer bestehenden Systemlandschaft und Ihren internen Prozessen ab.
Nein. Die Umstellung auf elektronische Rechnungen betrifft ausschließlich die Art der Rechnungsübermittlung. Bestehende Zahlungsbedingungen, Zahlungsziele und vertragliche Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
Eine reine PDF-Rechnung gilt seit dem 1. Januar 2025 umsatzsteuerrechtlich nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG, sondern als sonstige Rechnung. Aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelungen können sonstige Rechnungen bis zum 31. Dezember 2026 und unter bestimmten Voraussetzungen auch noch bis zum 31. Dezember 2027 zulässig sein. Eine zusätzlich zu einer strukturierten E Rechnung bereitgestellte PDF-Datei kann der Lesbarkeit und Sichtprüfung dienen, ersetzt jedoch nicht den strukturierten Rechnungsdatensatz.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zu empfangen. Für die Ausstellung von E Rechnungen gelten Übergangsregelungen: Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr grundsätzlich zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Verpflichtung grundsätzlich für alle von der gesetzlichen Regelung betroffenen inländischen Unternehmer. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Die elektronische Rechnungsstellung erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Soweit gesetzlich eine E-Rechnung auszustellen ist, ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Übermittlung nicht erforderlich; ein Anspruch auf eine alternative Rechnungsform besteht grundsätzlich nicht. Gesetzliche Ausnahmen und Übergangsregelungen bleiben unberührt.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre bei uns hinterlegten Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell sind. Änderungen teilen Sie uns bitte frühzeitig mit, um eine fehlerfreie Zustellung zu gewährleisten.
Bei Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner oder an de.businesspartner@sew-eurodrive.de