In diesem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, das unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.

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Nachhaltigkeit
Wir stehen für gesellschaftliche Verantwortung, Schutz der Menschenrechte und der Umwelt.

Soziale und ethische Sicherheit
Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir an unsere Lieferanten die gleichen hohen Ansprüche stellen wie an uns selbst.

Schutz der Umwelt und der Rechte der Menschen in globalen Lieferketten

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu gewährleisten. Dieses Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden. Somit ist die SEW-EURODRIVE vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen. Gemeinsam mit der Abteilung Legal & Compliance arbeitet der Einkauf an der Umsetzung der Regelungen dieses Bundesgesetzes.

Bei SEW-EURODRIVE gilt seit jeher die Devise: "Der Mensch macht den Unterschied." Mit der strikten Einhaltung der Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes stellen wir das einmal mehr unter Beweis.

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Verabschiedung einer Grundsatzerklärung

In der Grundsatzerklärung bekennt sich die SEW-EURODRIVE zu ihrer unternehmerischen Strategie für Menschenrechte. Hierin sind unsere ethischen Grundsätze definiert und konkrete Handlungsstränge zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten hinsichtlich Umweltschutz und Menschenrechten vorgegeben.

Die Grundsatzerklärung von SEW-EURODRIVE ist eingebettet in die Verhaltensgrundsätze des Code of Conduct (PDF, 1,0 MB) des Unternehmens.

Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse

Innerhalb des errichteten Risikomanagements erfolgt eine periodische und anlassbezogene Risikoanalyse. Ziel ist es zu identifizieren, wo in der Lieferkette und im eigenen Geschäftsbereich potenziell Menschenrechte verletzt werden können oder umweltbezogene Verletzungen hinsichtlich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auftreten könnten.

SEW-EURODRIVE führt eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch, bei der eine Risikoeinstufung der Lieferanten anhand von verschiedenen Kriterien erfolgt. Hierbei findet eine Unterteilung in den eigenen Geschäftsbereich sowie in unmittelbare und mittelbare Zulieferer statt.

Verankerung von Präventionsmaßnahmen und die Etablierung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen

Werden während der Risikoanalyse definierte Risiken identifiziert, sind im Unternehmen angemessene Präventionsmaßnahmen verankert, um möglichen Verstößen vorzubeugen. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, den speziellen Risiken, die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschrieben sind, entgegenzuwirken. Zugeschnitten auf die Branchen und Herkunftsländer unserer Lieferanten sind bei SEW-EURODRIVE Maßnahmen zur Prävention etabliert.

Werden Verletzungen der Menschenrechte oder umweltbezogene Verstöße festgestellt, sind definierte Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen sind im Unternehmen in einer Eskalationshierarchie gegliedert und orientieren sich an der Schwere der Verletzung der Menschenrechte oder des Umweltschutzes.

Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Durch die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens im Unternehmen haben unmittelbar Betroffene oder Hinweisgebende die Möglichkeit, auf Risiken oder Verletzungen anonym hinzuweisen. Das Hinweisgebersystem ist sowohl für interne als auch für externe Menschen zugänglich und soll bei umweltbezogenen und menschenrechtsbezogenen Risiken und Verletzungen als Informationskanal dienen.

Umgesetzt wird diese Richtlinie durch die Whistleblower-Hotline. Die gemeldeten Risiken und Verletzungen werden den zuständigen Personen gemeldet und von diesen verarbeitet.

Bestellung einer/s Menschenrechtsbeauftragten

SEW-EURODRIVE hat innerbetrieblich die Zuständigkeit der Menschenrechtsbeauftragten festgelegt. Diese sind für die Einhaltung der Menschenrechte zuständig. Bei Beschwerden und potenziellen Risiken werden sie innerhalb der Lieferkette und im eigenen Geschäftsbereich tätig.

Zu erreichen sind die Beauftragten für Menschenrechte über die Whistleblower-Hotline.

Dokumentations- und Berichtspflicht

Ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten des vergangenen Geschäftsjahres wird vom Unternehmen jährlich dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgelegt.


Dieser Bericht enthält folgende Punkte und Inhalte:

  • ob und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken identifiziert wurden
  • was zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten unternommen wird
  • wie die Bewertung der Auswirkungen und der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgt
  • die Schlussfolgerungen für zukünftige Maßnahmen
  • die Validierung des Risikomanagements


Diesen Bericht finden Sie nach der jährlichen Veröffentlichung hier im Bereich „Dokumentations- und Berichtspflicht“.