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03.08.2010
Hauptzollamt Karlsruhe erteilt SEW-EURODRIVE GmbH + Co. KG das Zertifikat AEO-F
 
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AEO

Bereits seit Jahren arbeitet SEW-EURODRIVE vertrauensvoll mit der Zollbehörde zusammen. Dies ist erforderlich, um eine gesetzeskonforme und effiziente Zollabwicklung gewährleisten zu können. SEW-EURODRIVE ist bereits Inhaber verschiedener Zollbewilligungen, die unter anderem den Import und den Export erleichtern und den Betrieb eines Zolllagers ermöglichen.

Im Oktober 2009 hat SEW-EURODRIVE GmbH & Co. KG den Antrag zum AEO-F (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - zollrechtliche Vereinfachung / Sicherheit) gestellt. Am 21. und 22.07.2010 fand die umfangreiche Zertifizierung durch das Hauptzollamt Karlsruhe statt.

Bedingungen für den Status zum AEO-F sind unter anderem die Zahlungsfähigkeit, die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften und die Sicherung der Buchführungs- und Logistiksysteme und der Standorte.
Die Zertifizierung wurde erfolgreich abgeschlossen und das Zertifikat „DE AEO-F Nr. 101634“ übergeben.
Die Zuverlässigkeit und die Qualitätsstandards der SEW-EURODRIVE GmbH & Co. KG werden somit auch unter zollrechtlichen Gesichtspunkten bescheinigt.