
Bereits seit Jahren arbeitet SEW-EURODRIVE vertrauensvoll mit der Zollbehörde zusammen. Dies ist erforderlich, um eine gesetzeskonforme
und effiziente Zollabwicklung gewährleisten zu können. SEW-EURODRIVE ist bereits Inhaber verschiedener Zollbewilligungen,
die unter anderem den Import und den Export erleichtern und den Betrieb eines Zolllagers ermöglichen. Im Oktober 2009 hat SEW-EURODRIVE GmbH & Co. KG den Antrag zum AEO-F (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - zollrechtliche
Vereinfachung / Sicherheit) gestellt. Am 21. und 22.07.2010 fand die umfangreiche Zertifizierung durch das Hauptzollamt Karlsruhe
statt. |